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Investitionsprämie

Autorenbild: Andreas StadtschreiberAndreas Stadtschreiber

Das Investitionsprämiengesetz (InvPrG) trat am 25. Juli 2020 in Kraft, die dazugehörige Förderungsrichtlinie am 11. August 2020. Am 1. September 2020 wurde die Richtline geringfügig geändert. Die Richtlinie ist hier abrufbar.


  • Gefördert werden Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen an österreichischen Standorten

  • Die Förderung muss zwischen 1.9.2020 und 28.2.2021 beantragt werden.

  • Die Investitionen müssen zwischen 1.8.2020 und 28.2.2021 durchgeführt werden.

  • Mindestinvestition: € 5.000. Maximal 50 Mio. €

  • Die Inbetriebnahme UND Bezahlung muss bis 28.2.2021 erfolgen

  • Grundsätzliche Prämie 7%. 14% Prämie für Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit und Life-Science (gemäß Anhang 1 bis 3 der Förderrichtlinie)

  • Prämie ist steuerfrei und nicht rückzahlbar

  • Nicht förderungsfähig sind unter anderem: - Privatanteile - Flugzeuge, Schiffe, PKWs (Ausnahme Elektroauto -> diese 14%) - Gebäude, Grundstücke - Beteiligungen, Finanzanlagen, Firmenwert udgl.

  • Der Zuschuss muss über das AWS beantragt werden. Das heißt, man muss sich dort auch registrieren.



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